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Gutachten für Anleitungen
Jeder, der von Berufs wegen
Anleitungen schreibt, wird
sich
eines Tages fragen: Was wird aus meiner Anleitung, wenn sie im
Schadensfall einem Gutachter in die Hände fällt? Die
Unsicherheit ist verständlich, weil Erfahrungsberichte
über
Gutachten bislang nicht veröffentlicht wurden. Dieser Beitrag
möchte beunruhigte Technik-Redakteure informieren. Wer die
Spielregeln kennt, schreibt und gestaltet seine Anleitungen von
vornherein krisenfest.
Die sachverständige Begutachtung von Anleitungen im Auftrag
industrieller Hersteller gliedert sich in folgende Phasen:
• Die Anleitung
vorprüfen
• Den Gutachten-Vertrag
gestalten
• Normen recherchieren
• Die Anleitung mit
Norm-Forderungen abgleichen
• Das Gutachten verfassen
• Das Gutachten-Projekt
verwalten
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Die Anleitung vorprüfen
Der Auftraggeber reicht die zu
untersuchende Anleitung
mit
seiner Begutachtungsanfrage ein. Gutachter werden nun prüfen,
ob
und unter welchen Umständen die Anleitung überhaupt
prüfbar ist. Nehmen wir einmal an, es handele sich um eine
textlose Bild-Anleitung. Diese ist nach der Anleitungs-Grundnorm DIN EN
62079 nicht prüfbar, weil die Norm ein Minimum an Text
voraussetzt. Also wäre diese Anleitung nur durch Anwendertests
prüfbar. Das setzt ein Prüfinstitut mit
aufwändigem
Testlabor voraus. Falls die sehr hohen Labor-Kosten für den
Auftraggeber undiskutabel sind, endet der Begutachtungsprozess bereits
an diesem Punkt.
„Normale“
Text/Bild-Anleitungen sind
nach DIN EN
62079 prüfbar. Hier müssen Gutachter untersuchen,
welche
Produkt- und Verfahrensnormen und andere Vorschriften mitgelten. Daraus
ergibt sich der Recherche-Aufwand, der in Stunden zu schätzen
ist.
Dazu kommen die Stunden für das Prüfen der Anleitung
und das
Verfassen des Gutachtens. Multipliziert mit dem Stundensatz, ergibt
sich daraus der Angebotspreis, evtl. ergänzt um den Preis
anzuschaffender Normblätter.
Den Gutachten-Vertrag gestalten
Gutachter
geben nun einen Kostenvoranschlag an den Auftraggeber heraus. Darin
sind neben dem Angebotspreis die Konditionen, wie Leistungsumfang und
Zahlungsbedingungen, enthalten, die den Rahmenvertrag zwischen
Auftraggeber und Gutachter projektbezogen spezifizieren. Wenn der
Auftraggeber bestellt, gibt der Gutachter eine
Auftragsbestätigung
zurück.
Vertragsvordruck
unter Gut8en.pdf;
250 KB
Normen recherchieren
Als
erstes werden Gutachter untersuchen, welche Gesetze, Richtlinien und
Normen im Einzelnen anwendbar sind, und diese auflisten, weil sie sie
im Gutachten ausweisen müssen. Dann werden sie die Regelwerke
lesen und entscheiden, welche Forderungen auf die zu prüfende
Anleitung zutreffen. Daraus wiederum folgt, welche Regelwerke
anzuschaffen sind und aus welchen nur kurze Exzerpte anzufertigen
sind. Als Quelle dienen die eigenen Bordmittel, das WWW
und Bibliotheken, vor allem die DIN/Beuth-Bibliothek in Berlin.
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Die Anleitung mit Norm-Forderungen
abgleichen
Manche
Normen bieten fertige Checklisten an, die man (ggf. modifizieren,)
kopieren und ausfüllen kann. Aus anderen Normen muss man sich
sinngemäß die Checklisten selbst extrahieren.
Nun
gilt es, die Anleitung mit jeder einzelnen Forderung abzugleichen und
den Befund Punkt für Punkt zu protokollieren. Bei nicht
erfüllten Forderungen sind erweiterte Notizen und Kommentare
erforderlich. Hier findet der Auftraggeber dann im Gutachten die
wichtigsten Hinweise, wie seine Anleitungen künftig von
vornherein gute Noten erzielen können.
Das
Gutachten verfassen
Alle
während der Begutachtung aufgelaufenen
Checklisten-Einträge,
Notizen und Kommentare fließen nun in das Gutachten ein. Die
Form des Gutachtens richtet sich nach den Gepflogenheiten von
IHK-Sachverständigen und Normen für
Prüflaboratorien.
Das fertige Gutachten geht an den Auftraggeber, der die Annahme
bestätigt. Eine Erörterung der Ergebnisse wird sich
anschließen.
Das Gutachten-Projekt verwalten
Wie
bei anderen Auftragsprojekten auch, ist bei Lieferung die Leistung in
Rechnung zu stellen und der Zahlungseingang zu überwachen. Die
gesammelten Daten und erzeugten Dateien sind zu archivieren und
sicher zu verwahren. Vor externem Zugriff auf CD geschützt,
dient die Dokumentation dem Gutachter als interne Erfahrungsquelle
für künftige Gutachten-Projekte.
Gerichts-Gutachten
Die Industrie- und Handelskammer
zu Berlin hat
Dipl.-Ing.
Dipl.-Betrw. Wolfram W. Pichler am 2004-05-04 zum
Sachverständigen
öffentlich bestellt und vereidigt.
IHK-Urkunde unter IHK_Urkunde.pdf,
26 KB
Ihr Instruktionsfehler-Finder Pichler
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